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BVerwG, 28.11.1957 - III C 350.56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 13.07.1956 - V 155/55
- BVerwG, 28.11.1957 - III C 350.56
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 11.11.1958 - III B 263.57
Rechtsmittel
Daß ein hauptberuflicher, auf Lebenszeit angestellter Angestellter der Deutschen Arbeitsfront, der seine Existenzgrundlage im Vertreibungsgebiet lediglich auf sein Dienstverhältnis gegründet hatte, seine Existenzgrundlage nicht durch die Vertreibung verloren hat, weil ihm die Ansprüche aus dem Dienstverhältnis auch nach der Vertreibung geblieben und erst mit dem durch den Zusammenbruch und durch die Anordnungen der Besatzungsmacht eingetretenen Untergang der Deutschen Arbeitsfront als Organisation verlorengegangen sind, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinemUrteil vom 28. November 1957 - BVerwG III C 350.56 - (RLA 1958 S. 78) ausgesprochen. - BVerwG, 08.05.1957 - III C 30.56
Rechtsmittel
Es verhält sich hier ähnlich wie beim Verlust der Lebens- oder Existenzgrundlage eines vertriebenen Berufssoldaten oder Wehrmachtangestellten in Hinblick auf die Auflösung der Wehrmacht (vgl. etwaUrteil vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 58.55 - undBeschluß vom 15. Juni 1957 - BVerwG III C 350.56 -). - BVerwG, 07.02.1958 - IV C 200.57
Rechtsmittel
Der Verlust beruhte vielmehr, wie dies das Bundesverwaltungsgericht wiederholt für Berufssoldaten und neuerdings auch für hauptberufliche Angestellte der Deutschen Arbeitsfront (BVerwG III C 350.56) entschieden hat, auf dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches und der dadurch bedingten Auflösung dieser Organisation, Es kann kein Unterschied darin gesehen werden, ob jemand seine Existenzgrundlage durch Auflösung der Wehrmacht oder durch Auflösung der NSDAP und ihrer Einrichtungen verloren hat.
- BVerwG, 04.05.1966 - V B 42.65
Rechtsmittel
Nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1957 - BVerwG III C 350.56 - (ZLA 1958, 57; RLA 1958, 78; Mtbl. BAA 1958, 303; IFLA 1958, 115) und vom 11. November 1958 - BVerwG III B 263.57 - (RLA 1959, 110) liegt ein Zusammenhang zwischen Existenzverlust und Vertreibung nicht vor, wenn die Existenzgrundlage des Vertriebenen ausschließlich in seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer der "Deutschen Arbeitsfront" oder der "Organisation Todt" bestand. - BVerwG, 09.08.1961 - IV B 86.60
Ersatzansprüche von Vertriebenen
Die beiden Lastenausgleichssenate des Bundesverwaltungsgerichts haben entschieden, daß ein im Vertreibungsgebiet tätig gewesener Beamter seine Existenzgrundlage grundsätzlich nicht durch die Vertreibung, sondern erst durch den allgemeinen Zusammenbruch verloren hat (vgl.z. B. Urteile vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 123.59 -, vom 28. November 1957 - BVerwG III C 350.56 - Sammelrundschreiben des Präsidenten des Bundesausgleichsamts vom 26. März 1959 [Mtbl. BAA S. 212 Nr. 29 Abs. 1 und 3]). - BVerwG, 22.06.1961 - IV B 325.60
Gewährung von Ausbildungsbeihilfe bei Nichtaufbringen eigener Mitteln aufgrund …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat ein im Vertreibungsgebiet tätig gewesener Beamter seine Existenz grundsätzlich nicht durch die Vertreibung, sondern erst durch den allgemeinen Zusammenbruch verloren (vgl.z.B. Urteile vom 28. November 1957 - BVerwG III C 350.56 = ZLA 58, 57 = RLA 58, 78 = IFLA 58, 115 = MtBl. - BVerwG, 22.06.1961 - IV B 327.60
Anforderungen an die Bedürftigkeit im Sinne der Durchführungsbestimmungen über …
Der Kläger war Beamter der Reichsbankverwaltung in G. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat ein im Vertreibungsgebiet tätig gewesener Beamter seine Existenz grundsätzlich nicht durch die Vertreibung, sondern erst durch den allgemeinen Zusammenbruch verloren (vgl.z.B. Urteile vom 28. November 1957 - BVerwG III C 350.56 = ZLA 58, 57 = RLA 58, 78 = IFLA 58, 115 = MtBl. - BVerwG, 22.06.1961 - IV B 328.60
Anforderungen an das Vorliegen einer Bedürftigkeit im Sinne der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat ein im Vertreibungsgebiet tätig gewesener Beamter seine Existenz grundsätzlich nicht durch die Vertreibung, sondern erst durch den allgemeinen Zusammenbruch verloren (vgl.z.B. Urteile vom 28. November 1957 - BVerwG III C 350.56 = ZLA 58, 57 = HLA 56, 76 = IFLA 58, 115 = MtBl. - BVerwG, 22.06.1961 - IV B 326.60
Anforderungen an die Bedürftigkeit im Sinne der Durchführungsbestimmungen über …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat ein im Vertreibungsgebiet tätig gewesener Beamter seine Existenz grundsätzlich nicht durch die Vertreibung, sondern erst durch den allgemeinen Zusammenbruch verloren (vgl.z.B. Urteile vom 28. November 1957 - BVerwG III C 350.56 = ZLA 58, 57 = RLA 58, 78 = IFLA 58, 115 = MtBl.